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Erklärung zur Online-Barrierefreiheit

Der Landkreis Leer setzt sich dafür ein, die digitale Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten. Wir verbessern kontinuierlich die Benutzerfreundlichkeit für alle und wenden die entsprechenden Standards für die Zugänglichkeit an. Die Kreisverwaltung ist bemüht die Webseite im Einklang dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) in Verbindung mit der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt ausschließlich für den Webauftritt der Kreisverwaltung unter www.landkreis-leer.de, nicht jedoch für verlinkte Angebote und Dienste.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite ist mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zum überwiegenden Teil vereinbar. Aufgezeigte Barrieren werden sofern möglich stetig beseitigt (siehe "nicht barrierefreie Inhalte"). Sollten Sie auf eine Barriere stoßen, nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf oder nutzen Sie das Formular “Fehler melden“, welches Sie immer für die betroffene Seite im Kurzmenü unten finden.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • Einige PDF-Dateien und Excel-Dateien, die vor April 2023 eingestellt wurden, sind gegebenenfalls nicht OCR-optimiert. Später eingestellte PDF-Dateien werden optimiert hochgeladen. Aufgrund sehr großer Archiv-Bestände (zum Beispiel beim Amtsblatt und dem Kreisrecht) ist eine nachträgliche Bearbeitung der Dokumente unverhältnismäßig arbeitsaufwendig.
  • Verlinkungen: Verlinkungen zu externen Anwendungen oder Webpräsenzen können auf nicht barrierefreie Inhalte führen.
  • Geodaten und Luftbilder: Es gibt keine Möglichkeit, diese Inhalte barrierefrei zu gestalten. Eine kartografische Darstellung ist eine hilfreiche und sehr nützliche Ergänzung von Informationen. Kartografie ist dem Wesen nach eine bildliche Darstellung, die somit den Anforderungen der BITV nicht entsprechen kann.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 2. April 2023 erstellt.

Feedback und Kontaktangaben

Wir bemühen uns die Webseite www.landkreis-leer.de fehler- und barrierefrei zu halten. Falls dies einmal nicht zutreffen sollte, können Sie unser Fehler-Formular nutzen, um die Online-Redaktion zu kontaktieren. Wir überprüfen die von Ihnen gemeldete Seite und korrigieren den Fehler oder überprüfen, wie wir die Barriere für Sie beseitigen können:

Alterativ stehen Ihnen die Mitarbeiter:innen der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit im Büro des Landrats für weitere Anliegen zur Online-Barrierefreiheit zur Verfügung - alle Informationen finden Sie im Bereich Presse & Medien.

Schlichtungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) stellen.

Die Schlichtungsstelle nach § 9 d NBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle unter:


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